Durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 („RÄG 2014“) wurde das Dritte Buch des UGB (§§ 189-283 UGB) umfassend reformiert. Die Bestimmungen des RÄG 2014 treten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, in Kraft. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen überblicksmäßig dargestellt werden.

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