Das BMF hat in einer Anfragebeantwortung (vom 17.01.2017, EAS 3376) die steuerliche Behandlung von Trainees, die im Rahmen einer „mehrstöckigen“ Personalüberlassung aus Deutschland in Österreich eingesetzt werden („Inbound-Überlassung“), beurteilt.

Folgender Sachverhalt lag der Anfrage zu Grunde: Überlässt ein in Deutschland ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte an eine ebenfalls in Deutschland ansässige Konzerngesellschaft und werden diese Arbeitskräfte als Trainees einer in Österreich ansässigen Gesellschaft desselben Konzerns überlassen, ist für die Beurteilung der Frage, ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art 15 Abs 3 DBA-Deutschland oder eine Konzernüberlassung iSd Art 15 Abs 2 DBA-Deutschland vorliegt, zunächst zu beachten, ob die deutsche Konzerngesellschaft lediglich formell zwischengeschaltet wurde oder tatsächlich entsprechend dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zwei Arbeitskräfteüberlassungen (eine innerhalb Deutschlands und eine grenzüberschreitende nach Österreich) stattfinden.

Fraglich ist demnach, ob die 183-Tage-Regel auf Basis von Art 15 Abs 3 DBA-Deutschland Anwendung findet, oder ob eine Zuordnung des Besteuerungsrechts auf Basis der wirtschaftlichen Zurechnung der Dienstnehmer vorgenommen werden soll. Diesbezüglich kommt das BMF zu folgenden Schlüssen:

Autorin: Mag. Elisabeth Kendler, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Juni 2017