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Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wird auf Basis der Vorgaben der EU („EU-Anti-Missbrauchs-Richtlinie“) eine Hinzurechnungsbesteuerung („Controlled-Foreign-Company-Rule) in das österreichische Körperschaftsteuergesetz (§ 10a KStG) eingeführt. Die neue Hinzurechnungsbesteuerung findet Anwendung auf Passiveinkünfte von niedrigbesteuerten und beherrschten ausländischen Körperschaften, sofern keine wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Vorschrift bewirkt, dass passive Einkünfte einer beherrschten, niedrigbesteuerten (Tochter-)Gesellschaft der österreichischen (Mutter-)Gesellschaft direkt zugrechnet werden, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Gewinnausschüttung.