Leistungen
NICHTS IST UNMÖGLICH.
WTG ist ein interaktives Experten-Netzwerk, das Privatpersonen und Unternehmen fast jeder Branche maßgeschneidert und ganzheitlich in in allen steuerrechtlichen Fragen betreuen kann. Unsere Teams sind wie unsere Leistungen modular aufgebaut und werden je nach Bedarf verknüpft. Die Schnittstellen der Zusammenarbeit bestimmen die Klienten.
Unser interprofessioneller Beratungsansatz branchenübergreifend Betriebswirtschaft, Recht und Steuerrecht. Bietet angesichts ständiger Neuerungen und fortschreitender Internationalisierung ganzheitliche Unterstützung, um mit diesen wirtschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten und steuerlich auf Kurs zu bleiben.
IN ALLEN MÄRKTEN DAHEIM.
Vom Einzelhändler über regionale Mittelstandsbetriebe bis hin zu internationalen Konzernen: Wir betreuen Mandanten jeder Größe und aus praktisch allen Branchen.
• Arbeitnehmer
• Banken
• Bau- und Baunebengewerbe
• Bauträger
• Dienstleister
• Freiberufler
• Gewerbliche Unternehmen
• Groß- und Einzelhandel
• Holdings
• Immobilienunternehmen
• Industrie
• IT-Unternehmen
• KMU
• Künstler
• Ärzte
• Reisebüros und –veranstalter
• Verlage und Medienunternehmen
• Versicherungen
• Vermietung und Verpachtung (Airbnb)
• Start-ups / Jungunternehmer
• Kryptowährungen
WEITWINKEL BEVORZUGT.
Nur wenn Berater neben der steuerlichen auch die wirtschaftliche Gesamtsituation des Mandanten berücksichtigen, können steuerliche Potenziale voll ausgeschöpft werden. Wir bevorzugen deshalb die Makroperspektive für unsere Arbeit. Entsprechend breit ist unser Leistungsspektrum. Trotzdem: Es bleibt allein Ihre Entscheidung, in welchem Maße Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen.
1. Finanzbuchhaltung
Über uns können Sie die Buchhaltung komfortabel und sicher auslagern. Je nach Bedarf übernehmen wir u.a. folgende Aufgaben einzeln oder vollständig:
- Regelmäßige, kurzfristige Erfolgsrechnungen
- back-office
- cash-management
- Debitorenverwaltung etc.
2. Lohnbuchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen wickeln unsere Experten gern für Sie ab und unterstützen Sie zudem in folgenden Bereichen:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch für spezielle Branchen
- Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
- Krankenkassenmeldungen
- Verrechnung der Überstunden, Prämien, Reisekosten usw.
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
3. Laufende Steuerberatung
Unser steuerrechtlicher Fullservice umfasst u.a. folgende Bereiche:
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
- Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
- Prüfung unterschiedlichster Verträge unter steuerlichen Aspekten
- Laufende Information über steuerliche Änderungen
- Consulting bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
- Sanierungsberatung
- Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung bei der optimalen Rechtsform aus steuerrechtlicher Sicht
- Steuergutachtliche Tätigkeiten
4. Unternehmensberatung
In betriebswirtschaftlichen Fragen unterstützen unsere erfahrenen Spezialisten in folgenden Bereichen:
- Unternehmenswertanalysen und Berechnungen
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen
- Bilanz- und Erfolgsanalysen
- Liquiditätsplanung und Beratung in Finanzierungsfragen
- Cash Management
- Rechtsformwahl
- Umgründungsrecht
- Arbeitsrecht
- Vermögens- und Immobilienveranlagungen
- Forschungsförderungsberatung
5. Konzernbesteuerung
Unsere Dienstleistungen im Bereich Konzernsteuerrecht umfassen u.a.:
- Gruppenbesteuerung
- Finanzierungsformen (z.B.: Genussrechte, Wandel- und Optionsanleihen, stille Beteiligungen, etc.)
- Gestaltungsberatung und Implementierung von schlanken und steuereffizienten Strukturen
- Verlustverrechnungsstrategien
- Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungsaufwendungen bei Beteiligungserwerb
- Tax Rulings und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Abkommensrecht / Europäisches Steuerrecht
- Gewinnausschüttung versus Einlagenrückzahlung
6. Nachfolgeberatung
Wir helfen Ihnen eine tragfähige Nachfolge-Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. D.h. u.a.:
- den steuerlich richtigen Weg unter Beachtung erbrechtlicher Aspekte und gesellschaftsrechtlicher Möglichkeiten
- finanzielle Sicherheit im Ruhestand
- Sicherung des Fortbestands Ihres Unternehmens
7. Finanzstrafgesetz
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigen die Tendenz zur häufigeren Einleitung von Finanzstrafverfahren sowie Verhängung von höheren Strafen.
- Begleitung und Vertretung in Finanzstrafverfahren
- Verfassen von Schriftsätzen, Eingaben, Rechtsmitteln
- Betreuung von Außenprüfungen gem. § 99 FinStrG
- Risikoanalyse im Vorfeld
- Erstellen von Selbstanzeigen
8. Gebühren und Verkehrsteuern
Gemäß Gebührengesetz unterliegen schriftliche Verträge einer Rechtsgebühr, die in der Regel mit einem Hundertsatz erhoben wird. Neben den Gebühren zählen Kraftfahrzeugsteuer, Normverbrauchsabgabe und Versicherungssteuer zu den wichtigsten Verkehrsteuern.
- Strategien zur Vermeidung oder Minimierung von Gebühren und Verkehrsteuern
- Durchführung von Bewertungen gemäß Bewertungsgesetz
- Meldung gebührenrechtlicher Tatbestände
- Beratung und Vertretung in NoVA-Verfahren
- Meldeerstattung der NoVA bei Direktimporten beim zuständigen Finanzamt
9. Sonstige Abgaben
Zu den sonstigen (Bundes-)Abgaben zählen zB der Altsanierungsbeitrag, die Werbeabgabe, die Glückspielabgabe sowie die Flugabgabe.
Die Ferne ist ein schöner Ort
Global tätige Unternehmen sehen sich heute mit einer zunehmenden Komplexität der Besteuerung von grenzübergreifenden Sachverhalten konfrontiert. In Ihrer Rolle als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auch die nationalen Vorschriften zu Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht im jeweiligen Entsendungsland einzuhalten. Ihre ins Ausland entsandten Mitarbeiter unterliegen durch die nationalen Rückfallklauseln immer strengeren Nachweispflichten, sobald das Besteuerungsrecht für Teile des Arbeitseinkommens an das Ausland fällt. Die zunehmende grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Finanzbehörden trägt dazu bei, dass die korrekte Besteuerung von entsandten Mitarbeitern zu einer großen steuerlichen Herausforderung geworden ist. Für Sie ist es wichtig, Ressourcen optimal zu nutzen und länderübergreifend Synergien zu schaffen. Einem weltweiten Austausch Ihrer Spezialisten und einem optimalen Einsatz von deren Know-how darf nichts im Wege stehen.
Unsere Leistungen im Überblick
Beratung des Unternehmens
- Anpassung der vorhandenen Lohn- und HR-Prozesse auf Entsendungsfälle
- Konzeption und Überprüfung von Entsenderichtlinien
- Gestaltung von Steuerausgleichsmodellen, z. B. Tax Equalisation, Tax Protection…
- Identifizierung von ertragsteuerlichen Problematiken, z. B. Betriebsstätten, Verrechnungspreise, Umsatzsteuer
- Schulung und Unterstützung der entsendenden Personalabteilung
- Kalkulation, Zuordnung und Abzugsfähigkeit von Entsendekosten
- Steuerliche Beratung bei Stock-Options-Plänen
- Gestaltung von Spezialfällen, z. B. Split Payroll, Dual Contract, Steuerplanungsideen,
Altersteilzeitmodell bei Auslandsaufenthalten...
Beratung der entsandten Mitarbeiter
- Arrival– und Exitinterviews zur steuerlichen Optimierung vor, während und nach der Entsendung
- Mithilfe bei der Erstellung der deutschen und ausländischen Einkommensteuererklärungen
- Durchführung von Steuerausgleichsberechnungen
-
Einlegen von Rechtsmitteln und Führen der Verfahren
Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung
- Beratung bei Entsendungsverträgen und Dual Contracts
- Beantragung von Aufenthalts– und Arbeitsgenehmigungen
- Beratung bei grenzüberschreitenden Sozialversicherungsthemen
- Anträge für Entsendebescheinigungen (A1)
- Rückerstattungsanträge für die Sozialversicherung bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage
Unser Beratungskonzept
Wir sind überzeugt, dass reibungslos funktionierende und rechtlich abgesicherte Entsendungsprozesse nur durch rechtzeitiges und koordiniertes Vorgehen von Personal- und Steuerabteilungen gewährleistet werden können. Unsere Steuerexperten im Bereich Global Expatriate Service stehen deshalb in engem Kontakt mit den internationalen Personal- und Steuerabteilungen unserer Mandanten und mit den entsendeten Mitarbeitern.
Wir sehen in diesem integrativen Beratungsansatz unsere besondere Stärke bei der
- Optimierung der persönlichen Steuersituation Ihrer entsandten Mitarbeiter
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen - Wahrung Ihrer unternehmerischen Interessen bei Einhaltung der länderübergreifenden
Pflichten Ihres Unternehmens
Bei länderübergreifenden Themen arbeiten wir eng mit unseren ausländischen Kooperationspartnern zusammen.
Schon beim Einstieg an den Ausstieg denken
Immobilien sind fester Bestandteil jedes gut strukturierten Portfolios. Für den Erfolg sind drei Voraussetzungen entscheidend:
Das Engagement in eine Immobilie muss in sich selbst betriebswirtschaftlich stimmig sein. Das Engagement muss kurz und langfristig steuerlich optimiert werden und schon beim Einstieg sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie der Ausstieg aussehen kann.
Für Sie stellt sich dabei eine Reihe von Fragen. Direkt kaufen oder über eine Gesellschaft - welche Anlageform ist für meine Situation die bessere? Wer soll rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilien werden? Sollen Kapital-, oder Personengesellschaften eingesetzt werden? Wo soll die Gesellschaft, unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen und des jeweiligen nationalen Steuerrechts, ansässig sein? Fällt ausländische Quellensteuer an? Ist diese anrechenbar? Kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden? Ist der Zinsabzug sichergestellt? Wo lauern Steuerfallen? Welche Vermeidungsstrategien gibt es (zB GrESt-Themen, Stichwort: Anteilsvereinigung)?
Mit der Einführung der "Immobilienertragsteuer" braucht es für die steuerliche Beurteilung bei Veräußerungsvorgängen von Immobilien durch natürliche Personen (Personengesellschaften) spezielles Know-how. Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften werden seit 1.4.2012 (1. Stabilitätsgesetz 2012) unbefristet besteuert, wobei für die ertragsteuerliche Belastung zwischen "Altvermögen" und "Neuvermögen" zu differenzieren ist. In Abhängigkeit vom letzten entgeltlichem Erwerbszeitpunkt ergeben sich unterschiedliche ertragsteuerliche Konsequenzen. Zudem gibt es eine Fülle von Sonder- (zB Verkauf gegen Renten- und Ratenvereinbarungen, Entnahme- und Einlagenbestimmungen aus und in das Betriebsvermögen) und Ausnahmeregelungen (zB Hauptwohnsitzbefreiung, Herstellerbefreiung). Unser erfahrenes Immobilienteam begleitet Sie bei Ihrem geplanten Immobilienverkauf. Wir arbeiten regelmäßig mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen und führen Immobilienertragsteuerberechnungen durch und zeigen Optimierungspotential auf.
Dienstleistungen im Bereich Real Estate
- Analyse bestehender Immobilienbestände
- Entwicklung langfristiger, steueroptimierter Konzepte für Erwerb, Umstrukturierung und Ausstieg aus Immobilieninvestments
- Beratung zur steuerlichen Optimierung der Grunderwerbsteuer-, Grundsteuer-, Umsatzsteuer- und Ertragsteuerlast
- Berechnung der Immobilienertragsteuer
- Beratung bei grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen
- Review von Mietverträgen aus steuerlicher Sicht
- Steuerliche Beratung hinsichtlich Fruchtgenussvereinbarungen
Dienstleistungen im Bereich Compliance
- Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung
- Erstellung von Einzelabschlüssen und Steuerbilanzen
- Steuererklärungen für alle Immobilien betreffenden Steuerarten
- Abwicklung steuerlicher Immobilien-Sonderthemen wie reverse-charge bei Bauleistungen, Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges, Auftraggeberhaftung und HFU-Liste
- Vertretung Ihrer Angelegenheiten vor Behörden
Unser Beratungskonzept
Die Berater unseres Geschäftsfeldes Real Estate verfügen über langjährige Erfahrungen und kennen dadurch die Denk- und Handlungsweise von Unternehmen, entsprechend praxisnah und klar sind unsere Empfehlungen.
Eine Frage des Vertrauens
Sie suchen einen vertrauenswürdigen Steuerberater, der Ihre Situation versteht und zielorientiert tätig wird. Ihre Fragestellungen kreisen rund um Nachfolgethemen und um die Steueroptimierung von Investments im In- und Ausland oder um einen Umzug ins Ausland (bzw vice-versa Zuzug nach Österreich). Sie möchten in der Vergangenheit liegende Fehler bereinigen oder beschäftigen sich vielleicht mit einem gemeinnützigen Engagement.
Sie sehen sich in jedem Fall mit komplexen Steuer- und Zivilrechtsthemen konfrontiert, oft auch mit internationalem Bezug. Eine Beratung, die Ihre persönlichen Umstände nicht richtig berücksichtigt, kann zu einer höheren Steuerlast bis hin zur Doppelbesteuerung führen - und damit zu einer Schmälerung Ihres Vermögens.
Und selbstverständlich ist eine Lösung nur so gut, wie sie Ihre Vorstellungen für die Familie mit berücksichtigt.
Dienstleistungen im Bereich Private Clients
Nachfolgeregelungen
- Entwicklung von Unternehmens- und Vermögensnachfolgekonzepten
- Vorschläge zur Anpassung von Ehe-, Erb- und Gesellschaftsverträgen und
von Testamenten - Familien-Holdings
- Erstellung und Einreichung von Schenkungsmeldeerklärungen
- Beratung und Optimierung von Privatstiftungen
Steueroptimierte Vermögens- und Einkommensgestaltung
- Beratung über Strukturen zur Vermögenssicherung (Stiftung, Trust, Lebensversicherungsmantel, GmbH …)
- Beratung im Vorfeld von grenzüberschreitenden Weg- und Zuzügen
- Zuzugsbegünstigung für Künstler, Sportler, Wissenschaftler und Forscher
- Sportlerbesteuerung
- Besteuerung von Marken- und Persönlichkeitsrechten
- Konzeptionierung von inländischen und grenzüberschreitenden Immobilien und Kapitalinvestments
- Beratung zur Minimierung von Steuerlasten beim Verkauf von Unternehmensanteilen und bei der Anlage der liquiden Mittel
- Beratung bei laufenden und außerordentlichen Einkünften (Vorstände, Geschäftsführer, Unternehmer…)
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen
- Betreuung in Selbstanzeigemandaten
- Rückerstattungsanträge von zu viel einbehaltener Quellensteuer auf ausländische Dividenden
- Begleitung Ihres gemeinnützigen Engagements
Unser Beratungskonzept
In unserem Expertenteam zur Beratung vermögender Privatkunden arbeiten erfahrene Steuerberater. Wir haben uns über Jahre hinweg auf nationaler und internationaler Ebene auf die steuer- und zivilrechtlichen Belange vermögender Privatpersonen spezialisiert. Die individuelle Betreuung unserer Kunden liegt uns bei diesen sehr privaten Themen besonders am Herzen, deswegen stellen wir Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner für alle Themen zur Seite.
Gemeinsam mit Ihnen suchen und finden wir maßgeschneiderte Lösungen – für Sie und Ihre Familie.
Beratung schafft Mehrwert
Die fortschreitende Komplexität der Wirtschaftsbeziehungen sowie die zunehmende Formalisierung des Umsatzsteuerrechts tragen dazu bei, dass die Umsatzsteuer für national und international agierende Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnt. Verstärkt durch einen weltweiten Trend hin zu den indirekten Steuern stellt diese Entwicklung für alle Unternehmen in den kommenden Jahren eine immer größere Herausforderung dar.
Auch zwingt die zunehmende Globalisierung die Unternehmen den Blick nicht mehr nur auf das österreichische Umsatzsteuerrecht zu lenken, sondern auch die Umsatzsteuersysteme in Europa und der übrigen Welt mit zu berücksichtigen. Systeme, die zwar ähnlichen Prinzipien folgen, aber doch ihre eigenen Regeln haben. Inkongruenzen sind vorprogrammiert. Dies gilt auch im Vorsteuererstattungsverfahren, wenn Ihr Unternehmen Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer aus einem Land erhält , in dem es steuerlich nicht registriert ist. Die bürokratischen und steuerrechtlichen Anforderungen hierfür sind innerhalb und außerhalb Europas höchst unterschiedlich und kompliziert.
Nach unserem Verständnis ist eine umsatzsteuerliche Beratung dann optimal erreicht, wenn sie sich in den Gesamtkontext eines Unternehmens - national und international - einfügt. Die umsatzsteuerliche Beratung muss einen Mehrwert schaffen. Das ist unser Ziel und unser Programm.
Dienstleistungen im Bereich Umsatzsteuer
Compliance
- Umsatzsteuerliche Registrierungen im Inland
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen mit Plausibilitätsprüfung
- Erstellung von Zusammenfassenden Meldungen im Inland
- Korrespondenz mit den Behörden in diesen Zusammenhängen
- Durchführung von Vorsteuererstattungsverfahren
Beratung
- Umsatzsteuerliche Einzelfallberatung zu nationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Gutachterliche Stellungnahmen zu umsatzsteuerlichen Fragestellungen
- Handlungsempfehlungen bei Umstrukturierungen
- Optimierung von Holdingstrukturen und Organschaften
- Unterstützung bei Außenprüfungen zur Umsatzsteuer
Projekte
- Beleg- und Buchprüfungen
- Begleitung bei der Einführung elektronischer Rechnungen
- Durchführung von "VAT Reviews"
- Mitwirkung bei der Erstellung von Handbüchern und Arbeitsanweisungen
- Unterstützung beim Aufbau eines "VAT Risk Managements"
- Inhouse-Schulungen zu allgemeinen und unternehmensspezifischen Themen
Dienstleistungen im Bereich Vorsteuererstattung
- Prüfung der Berechtigung Ihres Unternehmens zur Rückerstattung
- Informationen über Vorschriften und formelle Anforderungen und praktischen Hinweise zur Umsetzung, einschließlich Mitarbeiterschulungen
- Prüfung der relevanten Rechnungen auf steuerrechtliche Richtigkeit
- Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Anträge und Schriftstücke
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Behörden
- Einlegen und Führen von Berufungen gegen entsprechende Bescheide der Finanzbehörde oder Stellen von Nachanträgen
- Vertretung und Betreuung ausländischer Unternehmungen bei Pflichtveranlagungsfällen oder im Rückerstattungsverfahren
Unser Beratungskonzept
Die Unternehmen selbst sowie ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen müssen laufend den raschen wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden. Hieran richten wir unser Beratungskonzept durch individuelle Betreuung und praxisnahe Lösungen aus.
Veränderungen fordern innovative Schritte auf neuen Wegen. Hierbei können wir Sie kompetent begleiten.
Unsere Dienstleistungen
- Beratung Tochtergesellschaft versus Betriebsstätte im Ausland
- Beratung bei Auswahl von Investitionsstandorten im Ausland im Hinblick auf lokale Steuervergünstigungen
- Optimierung von Beteiligungsstrukturen im Hinblick auf
- Freistellung von Dividendenerträgen bzw. Veräußerungsgewinnen
- Betriebsausgabenabzug/Verlustnutzung im Konzern
- Reduzierung von Quellensteuern
- Gesellschafterfremdfinanzierung
- BEPS
- Beratung des Erwerbs von Auslandsbeteiligungen
- Betriebsstätten Check
- Beratung von Vertriebsstrukturen: Eigenhändler/Kommissionär/Agent
- Steuerplanung betr. Gestaltung von grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen im Konzern
- Wegzugsbesteuerung
- Projektberatung im Anlagenbau
- Kalkulation von Steuern bei Angebotsabgabe
- Projektstrukturierung im Hinblick auf Betriebsstättenbegründung bzw. -vermeidung
- Gewinnabgrenzung Stammhaus/Betriebsstätte sowohl für ausländische als auch für inländische Steuerzwecke
- Vermeidung der ausländischen Umsatzsteuer als Kostenfaktor
- Steuerliche Beratung der Projektentsendungen im Hinblick sowohl auf die Unternehmensbesteuerung als auch auf die Besteuerung der Expatriates (in Zusammenarbeit mit unserem Team "Global Expatriate Services Team")
- Quellensteuerberatung und -Compliance
- Steuerliche Beratung von Technologieverträgen (z.B. Beratung der vertraglichen Steuerklausel)
- Reduzierung bzw. Vermeidung von Quellensteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen bzw. EU-Richtlinien
- Einholen Freistellungsbescheinigungen/Erstellen Steueranmeldungen
Allgemeine Ausgangslage
Die betrieblichen Funktionen Ihres Unternehmens (F&E, Produktion, Vertrieb etc.) verteilen sich mittlerweile auf eine Vielzahl von Standorten im In- und Ausland. Die Vermeidung von Steuern als Kostenfaktor bzw. die Reduzierung der Steuerquote hat in Ihrem Unternehmen eine zentrale Bedeutung.
Neben dem nationalen Steuerrecht und dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nimmt mittlerweile das Europarecht (z.B. EU-Richtlinien, Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes „EuGH”) zunehmend Einfluss auf die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte. Zudem müssen sich alle international agierenden Unternehmen auf die neuen Rahmenbedingungen im Zuge von BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) einstellen. Dazu hat die OECD 15 Aktionspunkte zur Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung veröffentlicht, um aggressiver Steuerplanung einen Riegel vorzuschieben. Die Maßnahmen verlangen u.a. mehr Transparenz etwa durch überarbeitete Anforderungen bei der Verrechnungspreisdokumentation. Weiters wird die Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs zur Entstehung einer Vielzahl neuer Betriebsstätten führen.
Für die Beratung in dem zunehmend komplexeren Gebiet des Internationalen Steuerrechts ist ein Team von Spezialisten unerlässlich.
Im Ausland greifen wir auf das Netzwerk der WTS Global zurück (siehe http://www.wts.com/).
Über unsere Gesellschaft WTG Change Management bieten wir unseren Kunden passgenaue Lösungen für neuen Kapazitätsbedarf oder Vakanzüberbrückungen und Klärungshilfe bei innerbetrieblichen oder zwischenbetrieblichen Konflikten.
Zu unseren Leistungen zählen ua:
- Begleitung, Sanierung und Restrukturierung von KMUs
- Systemeinführungen (zB SAP und DATEV)
- Umstellung der Bilanzierung auf IFRS
- Prüfungsbegleitung für interne Revisionen und externe Finanzprüfungen
-
Unterstützung von Veränderungsprozessen
-
Kaufmännische Gesamtverantwortung für Start-Up Unternehmen
- Integration neuer Unternehmenseinheiten
- Überbrückung von Vakanzen bei Krankheit oder Abwesenheit festangestellter Funktionsträger
Nähere Details finden Sie unter www.wtgchange.at