Die Ferne ist ein schöner Ort
Global tätige Unternehmen sehen sich heute mit einer zunehmenden Komplexität der Besteuerung von grenzübergreifenden Sachverhalten konfrontiert. In Ihrer Rolle als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auch die nationalen Vorschriften zu Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht im jeweiligen Entsendungsland einzuhalten. Ihre ins Ausland entsandten Mitarbeiter unterliegen durch die nationalen Rückfallklauseln immer strengeren Nachweispflichten, sobald das Besteuerungsrecht für Teile des Arbeitseinkommens an das Ausland fällt. Die zunehmende grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Finanzbehörden trägt dazu bei, dass die korrekte Besteuerung von entsandten Mitarbeitern zu einer großen steuerlichen Herausforderung geworden ist. Für Sie ist es wichtig, Ressourcen optimal zu nutzen und länderübergreifend Synergien zu schaffen. Einem weltweiten Austausch Ihrer Spezialisten und einem optimalen Einsatz von deren Know-how darf nichts im Wege stehen.
Unsere Leistungen im Überblick
Beratung des Unternehmens
- Anpassung der vorhandenen Lohn- und HR-Prozesse auf Entsendungsfälle
- Konzeption und Überprüfung von Entsenderichtlinien
- Gestaltung von Steuerausgleichsmodellen, z. B. Tax Equalisation, Tax Protection…
- Identifizierung von ertragsteuerlichen Problematiken, z. B. Betriebsstätten, Verrechnungspreise, Umsatzsteuer
- Schulung und Unterstützung der entsendenden Personalabteilung
- Kalkulation, Zuordnung und Abzugsfähigkeit von Entsendekosten
- Steuerliche Beratung bei Stock-Options-Plänen
- Gestaltung von Spezialfällen, z. B. Split Payroll, Dual Contract, Steuerplanungsideen,
Altersteilzeitmodell bei Auslandsaufenthalten...
Beratung der entsandten Mitarbeiter
- Arrival– und Exitinterviews zur steuerlichen Optimierung vor, während und nach der Entsendung
- Mithilfe bei der Erstellung der deutschen und ausländischen Einkommensteuererklärungen
- Durchführung von Steuerausgleichsberechnungen
-
Einlegen von Rechtsmitteln und Führen der Verfahren
Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung
- Beratung bei Entsendungsverträgen und Dual Contracts
- Beantragung von Aufenthalts– und Arbeitsgenehmigungen
- Beratung bei grenzüberschreitenden Sozialversicherungsthemen
- Anträge für Entsendebescheinigungen (A1)
- Rückerstattungsanträge für die Sozialversicherung bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage
Unser Beratungskonzept
Wir sind überzeugt, dass reibungslos funktionierende und rechtlich abgesicherte Entsendungsprozesse nur durch rechtzeitiges und koordiniertes Vorgehen von Personal- und Steuerabteilungen gewährleistet werden können. Unsere Steuerexperten im Bereich Global Expatriate Service stehen deshalb in engem Kontakt mit den internationalen Personal- und Steuerabteilungen unserer Mandanten und mit den entsendeten Mitarbeitern.
Wir sehen in diesem integrativen Beratungsansatz unsere besondere Stärke bei der
- Optimierung der persönlichen Steuersituation Ihrer entsandten Mitarbeiter
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen - Wahrung Ihrer unternehmerischen Interessen bei Einhaltung der länderübergreifenden
Pflichten Ihres Unternehmens
Bei länderübergreifenden Themen arbeiten wir eng mit unseren ausländischen Kooperationspartnern zusammen.